Verhalten bei Krankheit
Die Abmeldung im Falle einer Erkrankung Ihres Kindes erfolgt telefonisch bis spätestens 8.00Uhr.
Möchten Sie eine Freistellung für Ihr Kind beantragen, so muss dieses schriftlich und im Voraus, nach Möglichkeit 2 Wochen vorher, erfolgen.
In beiden Fällen ist ein Entschuldigungsschreiben spätestens am 3. Schultag nach dem Fehlen beim Klassenlehrer abzugeben. Ansonsten gelten die Fehlzeiten als unentschuldigt.
Entsprechende Vorlagen finden Sie im Download-Bereich.